Bericht über Kinderrechte in Deutschland
Gemäß Art. 44 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Land, das die Konvention ratifiziert hat, alle 5 Jahre einen Staatenbericht vorzulegen, der die Entwicklung bezüglich der Umsetzung der Kinderrechte in dem jeweiligen Land dokumentiert. Deutschland hat jetzt den überfälligen "Dritten und Vierten Staatenbericht" vorgelegt, in dem vor allem die Themen Kinderschutz, Bildung, Gesundheit und Partizipation mit Material und Daten behandelt werden. Die "National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland", ein Zusammenschluss von rund 100 Organisationen und Initiativen, kritisiert in einer Pressemitteilung zum Staatenbericht vor allem, dass es in Deutschland weiterhin eine Ungleichbehandlung von Flüchtlingskindern gebe. Deutschland habe sein "Klassenziel in punkto Kinderrechte" noch lange nicht erreicht.
Infos zum Bericht: www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=134900.html
Pressemitteilung der National Coalition: www.national-coalition.de/pdf/PM_StaatenberichtNCEV.pdf