Hartz IV-Urteil: Verbände begrüßen die Entscheidung und fordern eine Kindergrundsicherung
Das Bündnis Kindergrundsicherung, dem die DGSF beigetreten ist, betont, dass höhere Kinderregelsätze jetzt nur ein erster Schritt sein könnten. Die nun höchstrichterlich verlangte eigenständige Berechnung des tatsächlichen Bedarfs von Kindern löse die gravierenden Systemmängel der derzeitigen Familienförderung in Deutschland nicht. Deshalb fordern die im Bündnis zusammengeschlossenen Sozialverbände - darunter AWO, Kinderschutzbund und GEW - weiterhin eine Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 9. Februar entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllen. In seiner Begründung führt das Gericht aus, dass die Höhe der Leistungen zwar nicht "evident unzureichend" sei, der Gesetzgeber habe sie allerdings nicht in einem hinreichend "transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf" ermittelt. Insbesondere die Festsetzung der Regelsätze für Kinder leide "an einem völligen Ermittlungsausfall im Hinblick auf den kinderspezifischen Bedarf".
Pressemitteilung des Bündnisses Kindergrundsicherung zum Bundesverfassungsgerichts-Urteil
Internetseiten des Bündnisses Kindergrundsicherung:
BVerfG-Urteil: