DGSF warnt vor gesetzlichen Änderungen im SGB VIII für Kinder in Pflegefamilien und Heimen
Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) warnt davor, dass mit dem gestern im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen weitreichende Folgen für Familien in schwierigen Lebenssituationen verbunden sind. Sie fordert, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden.
Es ist beabsichtigt, bei Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien, Heimen und Wohngruppen bereits zu Beginn der Hilfe eine verbindliche „Perspektivklärung“ in die Hilfeplanung gesetzlich aufzunehmen. Die Fachkräfte in den Jugendämtern müssen eine Prognose formulieren, ob es sich um eine zeitlich befristete oder eine auf Dauer angelegte Unterbringung handeln wird. Unstrittig ist, dass Kinder und Jugendliche für ihre Entwicklung verlässliche Bezugspersonen und sichere Orte benötigen. Kinder, die bereits einige Lebensjahre in ihrer Herkunftsfamilie gelebt haben, haben Beziehung und Bindung zu ihren leiblichen Eltern aufgebaut und sind ihnen gegenüber in Loyalität gebunden, unabhängig von ihrer Geschichte und ihrem Lebensort. Diese systemischen Wechselwirkungen müssen beachtet und leibliche Eltern als gleich-wertige Menschen in alle Phasen der Hilfeplanung gleich-berechtigt mit einbezogen werden.
Die Rechte eines Kindes zu stärken bedeutet aus Sicht der DGSF nicht, die Steuerungsverantwortung der Jugendämter zu erhöhen, sondern Fachkräfte in den Jugendämtern so auszustatten und auszubilden, dass sie in einem dialogischen Prozess familiäre Entwicklungsprozesse begleiten und sowohl Kinder als auch Eltern stärken können. Ziel muss eine einvernehmliche Klärung des Lebensortes eines Kindes zwischen allen Beteiligten sein!
Die gesetzlich vorgesehene generelle Stärkung der Rechte von Pflegeeltern wird von Seiten der DGSF kritisch gesehen. Pflegeeltern leisten in Deutschland seit Jahrzehnten eine engagierte Jugendhilfearbeit, indem sie Kinder und Jugendliche in ihre Familien aufnehmen und ihnen ein Zuhause anbieten. Eine Herausforderung ist, dass Pflegeeltern sowohl Teil eines Hilfesystems als auch Teil ihres eigenen Familiensystems, das zum Hilfesystem wird, sind. Die Gründe der Aufnahme von Pflegekindern sind individuell unterschiedlich. Sie sind nicht „per Gesetz“ die besseren Eltern sondern „andere Eltern“. Inwiefern Pflegeeltern dem Bedarf eines fremden Kindes nach emotionaler Zuwendung, Förderung und Entwicklung gerecht werden können, entscheidet sich im Hilfeverlauf häufig erst nach einem längeren Zeitraum und ist eben nicht zu Beginn einer Hilfe absehbar. Insofern dürfen die Rechte der Pflegeeltern nicht vorbehaltlos im Gesetz verankert werden.
Die DGSF warnt davor, die Klärung der Bleibeperspektive eines Kindes oder Jugendlichen zu Beginn einer stationären Hilfe verbindlich in den Hilfeplan aufzunehmen, weil damit die Zukunft eines Kindes nicht als ein Prozess, sondern als eine Festlegung verstanden wird. Dr. Björn Enno Hermans, Vorsitzender der DGSF, macht deutlich: „Eine frühe verbindliche Entscheidung über eine Bleibeperspektive von Kindern in Pflegefamilien und Heimen durch die Fachkräfte der Jugendämter widerspricht dem Bedarf vieler, insbesondere älterer Kinder und Jugendlicher und begünstigt Entwurzlungen und Identitätskrisen.“
Die DGSF fordert die Bundesregierung auf, die Fachverbände zu den kritischen Themen des vorliegenden Gesetzentwurfes anzuhören und das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in dieser Legislaturperiode nicht zu verabschieden!
verantwortlich:
Bernhard Schorn, DGSF
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