Verbandsrat

Informationen zum Verbandsrat der DGSF

Der DGSF-Verbandsrat dient der verbandlichen Willensbildung und Diskussion zwischen den Mitgliederversammlungen.

Seine Aufgaben sind:

  • inhaltliche Vorbereitung der Mitgliederversammlung
  • Einbringung von Beschlussvorlagen in die Mitgliederversammlung
  • nach Bedarf Beschlussfassung zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
  • Diskussion verbandspolitischer Fragestellungen
  • Mitwirkung an der Strategieentwicklung

Dem Verbandsrat gehören Mitglieder verschiedener anderer DGSF-Gremien an.

Weitere Informationen zum Verbandsrat sind der DGSF-Satzung zu entnehmen.