Verbandsrat
Informationen zum Verbandsrat der DGSF
Der DGSF-Verbandsrat dient der verbandlichen Willensbildung und Diskussion zwischen den Mitgliederversammlungen.
Seine Aufgaben sind:
- inhaltliche Vorbereitung der Mitgliederversammlung
- Einbringung von Beschlussvorlagen in die Mitgliederversammlung
- nach Bedarf Beschlussfassung zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
- Diskussion verbandspolitischer Fragestellungen
- Mitwirkung an der Strategieentwicklung
- Beratung von Aufsichtsrat und Vorstand
Dem Verbandsrat gehören Mitglieder verschiedener anderer DGSF-Gremien an.
Weitere Informationen zum Verbandsrat sind der DGSF-Satzung zu entnehmen.