Richtlinien für die Anerkennung als "Familientherapeut/in - Systemische/r Therapeut/in (DFS)" (gültig ab 02.03.1996)

Sie wird ausgesprochen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften (Nachweis: amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses)

2. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in hat alle Veranstaltungen des den "Richtlinien für die Weiterbildung in Familientherapie und systemischem Arbeiten (DFS)" entsprechenden Weiterbildungsganges absolviert.
Dabei sind folgende Situationen zu unterscheiden:
- Die Weiterbildung erfolgte in einem Mitgliedsinstitut des DFS, dessen Weiterbildungsgang bereits als "den Richtlinien für die Weiterbildung in Familientherapie und systemischem Arbeiten des DFS  entsprechend" anerkannt wurde. (Nachweis siehe unter 8.)
- Die Weiterbildung erfolgte in einem Mitgliedsinstitut des DFS, dessen Weiterbildungsgang vom DFS noch nicht anerkannt wurde. In diesem Fall muss zunächst die vom Institut zu beantragende Anerkennung des Weiterbildungsganges durch den DFS als den "Richtlinien ... entsprechend" erfolgen.
- Die Weiterbildung erfolgte in einem Institut, das nicht Mitgliedsinstitut des DFS ist. In diesem Fall ist das entsprechende Curriculum vorzulegen und ausführlich darzustellen, dass dieses den "Richtlinien für die Weiterbildung in Familientherapie und systemischem Arbeiten des DFS" entspricht. (Nachweis siehe unter 8.)

3. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in hat während des dreijährigen Weiterbildungsganges und, falls erfor-derlich, bis spätestens drei Jahre nach dessen Beendigung selbständig 150 Therapie- und Beratungs-stunden mit verschiedenen Familien und anderen sozialen Systemen unter begleitender Supervision durchgeführt. Mindestens zwei Familientherapien / systemische Therapien bzw. Beratungen liefen über längere Zeit (mindestens zehn Sitzungen). (Nachweis siehe unter 8.)

4. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien bzw. systemischen Beratungen sind unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu dokumentieren (mindestens Angabe von Datum und Teilnehmern der Sitzung sowie des jeweiligen zentralen Prozesses und der Interventionen).

5. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in hat während des dreijährigen Weiterbildungsganges drei Live- oder mindestens eine Live- und zwei Video-Supervisionen absolviert. In mindestens zwei dieser drei live oder mittels Video supervidierten Sitzungen zeigt der/die Weiterbildungsteilnehmer/in angemessenes Therapeutenverhalten. (Nachweis siehe unter 8.)

6. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in weist die kontinuierliche Arbeit mit Familien / Systemen durch Fall-berichte über die systemische Arbeit mit mindestens sechs Systemen (davon mindestens vier Familien) nach.
Inhalte der Fallberichte sind: Darstellung der Familie / des Systems, diagnostische Feststellungen, Hypothesenbildung zum System, Auftrag, Interventionen, Therapie- bzw. Beratungsverlauf, Veränderungen, Abschluss, Reflexion. (Nachweis siehe unter 8.)

7. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in hat den dreijährigen Weiterbildungsgang mit einer schriftlichen Ab-schlussarbeit und/oder durch ein Abschlusskolloquium erfolgreich abgeschlossen. (Nachweis siehe unter 8.)

8. Als Nachweis für die unter 2., 3., 5., 6. und 7. genannten Erfordernisse gilt entweder eine entsprechende Bescheinigung des Weiterbildungsinstituts oder, sofern dies aus dem Abschlusszertifikat hervorgeht, eine vom Weiterbildungsinstitut bestätigte bzw. amtlich beglaubigte Kopie desselben.

Ausnahmeregelung

Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.

Richtlinien für die Weiterbildung in Familientherapie und systemischem Arbeiten (gültig ab 02.03.1996)

Institutionelle Voraussetzungen

1. Der Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut.
2. Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt drei Jahre mit einer Mindestanzahl von 800 Unter-richtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision sowie therapeutische Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
3. An einem Weiterbildungsgang sind mindestens zwei Lehrtherapeuten/innen und zwei Supervisoren/innen beteiligt.
4. Der sich am Selbstverständnis des jeweiligen Instituts orientierende Weiterbildungsgang sollte neben der Vermittlung der notwendigen theoretischen Kenntnisse vor allem praxis- und erfahrungsbezogen sein.  

Eingangsvoraussetzungen

1. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften
2. Mindestens zweijährige Berufserfahrung im Grundberuf aus dem Bereich der Humanwissenschaften
3. Möglichkeit und Verpflichtung zur Arbeit mit Familien und anderen sozialen Systemen während des Wei-terbildungsganges

Fachliche Voraussetzungen

Die im folgenden genannten Grundkenntnisse werden, sofern sie nicht bereits während des Hochschul- oder Fachhochschulstudiums vermittelt wurden, entweder zu Beginn des Weiterbildungsganges nachgewiesen oder während des Weiterbildungsganges erworben:

1. Theoretische Kenntnisse der Kommunikationstheorie, Entwicklungs-, Persönlichkeits-, Motivations-, Lern- und Sozialpsychologie, der Psychopathologie sowie der differentiellen Diagnostik
2. Arbeitsfeldbezogene juristische Kenntnisse (berufs-, sozial- und strafrechtliche Bestimmungen)
Kenntnisse der institutionellen und sozialen Rahmenbedingungen der beratenden und therapeutischen Tätigkeit

Inhalte der Weiterbildung

Theorie und Methodik (350 - 400 UE)
1. Theoretische Kenntnisse in Familientherapie / systemischer Therapie
1.1 Geschichte der Familientherapie / systemischen Therapie
1.2 Theoretische und empirische Grundlagen der Familientherapie / systemischen Therapie inkl. aktueller Entwicklungen
1.3 Familientherapeutische / systemische Schulen
1.4 Familien und andere Systeme im institutionellen und gesellschaftlichem Kontext

2. Praxis der Familientherapie / systemischen Therapie
Therapeutische Basisfertigkeiten, insbesondere:
2.1 Erstinterview
2.2 Systemanalyse, individuelle Diagnostik, Indikation
2.3 Therapeutischer Kontrakt
2.4 Aufbau und Entwicklung einer therapeutischen Beziehung
Reflexion der therapeutischen Rolle, geschlechtsspezifische Aspekte
2.5 Therapieplanung, -durchführung, -abschluß und -evaluation
2.6 Arbeit mit Familien und Paaren in unterschiedlichen Entwicklungsphasen
2.7 Arbeit mit Familien in unterschiedlichen Konstellationen:
Alleinerziehende, zusammengesetzte Familien, Mehrgenerationenfamilien
2.8 Arbeit mit größeren/anderen Systemen
2.9 Systemische Vernetzung: Zusammenarbeit mit anderen Therapeuten/innen, Berufsgruppen, Institutionen

3. Systemische Interventionen, Techniken und Settings
3.1 Vermittlung der unterschiedlichen systemischen Interventionen und Techniken, die sich am  Selbstverständnis des jeweiligen Weiterbildungsinstituts orientieren und den Anforderungen dieser  Richtlinien entsprechen
3.2 Co-Therapie, reflektierendes Team
3.3 Vermittlung der Vorgehensweise in unterschiedlichen therapeutischen Settings: systemische Arbeit  mit Subsystemen bzw. erweiterten Systemen, mit größeren Systemen, mit einzelnen
3.4 Systemische Arbeit im ambulanten bzw. stationären Kontext

4. Spezifische Krisen und Störungen in Familien / Systemen, Spezifische Krisen und Belastungen
4.1 Trennung und Scheidung
4.2 Konflikte und Störungen im Intim- und Sexualbereich
4.3 Gewalt und Mißbrauch
4.4 Arbeits- und berufsbedingte Krisen
Spezifische Störungen
4.5 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
4.6 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
4.7 Schizophrenie und affektive Störungen
4.8 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

Fortlaufende begleitende Supervision der familientherapeutischen / systemischen Praxis

1. Mindestens 200 UE angeleitete Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision), sowie 100 UE Inter-vision in Kleingruppen der Weiterbildungsteilnehmer/innen
2. Die in der Supervision vorgestellten Fälle werden verbal, mittels Videoaufzeichnung oder live präsentiert.
3. Während der Weiterbildungszeit sind drei Live- oder mindestens eine Live- und zwei Video-Supervisio-nen zu absolvieren.

Therapeutische Praxis

1. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in führt während des dreijährigen Weiterbildungsganges und, falls er-forderlich, bis spätestens drei Jahre nach dessen Beendigung mindestens 150 Beratungs- bzw. Therapiestunden mit verschiedenen Familien und anderen Systemen unter begleitender Supervision durch.

2. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Intervention).

Selbsterfahrung

50 - 100 UE systemische Selbsterfahrung im Kontext von Ursprungsfamilie und aktueller Lebenssituation (Familienrekonstruktion) sowie im Kontext von Weiterbildungsgruppe und Arbeitsplatz (in der Supervision)

Abschluss

Der Abschluß des dreijährigen Weiterbildungsganges erfolgt durch eine schriftliche Abschlußarbeit und/oder ein Abschlußkolloquium.

Ausnahmeregelung

Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.