Zertifizierung & Richtlinien
Informationen zur Zertifzierung und zu den DGSF-Weiterbildungsrichtlinien inkl. zu gültigen Eingangsvoraussetzungen
Zertifizierung
Mit den von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Weiterbildungsrichtlinien legt die DGSF ihre Qualitätsstandards für systemische Weiterbildungen fest. Sie beziehen sich auf inhaltliche und formale Mindestanforderungen. Darüber hinaus liegt die Verantwortung für die Gestaltung der Weiterbildungen bei den Instituten. Das zuständige Prüfgremium in der DGSF, das über die Vergabe von Zertifikaten entscheidet, ist der Fort- und Weiterbildungsausschuss im Einvernehmen mit dem Vorstand. Die Zertifizierungen stellen die Einhaltung der Qualitätsstandards sicher.
Die DGSF stellt Zertifikate für Absolvent*innen DGSF-anerkannter Weiterbildungen aus, vergibt Zertifikate für Lehrende, zertifiziert Weiterbildungsgänge/Curricula von Weiterbildungsinstituten, ermöglicht Weiterbildungen im Blended Learning-Format und empfiehlt systemische Einrichtungen. Für die Entstehung neuer und die Aufhebung bestehender DGSF-Weiterbildungsrichtlinien bestehen Prozessbeschreibungen.
Wissenswertes zur Zertifizierung
DGSF-Weiterbildungsrichtlinien
Die Weiterbildungsrichtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines Institutes anerkannt und beim Abschluss einer entsprechenden Weiterbildung das DGSF-Zertifikat vergeben wird
Grundständige Weiterbildungen (DGSF-anerkannt)
Vertiefungs-/Aufbau-Weiterbildungen (DGSF-anerkannt)
Seit dem 23. September 2015 gelten Weiterbildungsrichtlinien für die grundständigen Weiterbildungen Systemische/s Beratung, Coaching und Organisationsentwicklung, die den Anforderungen für "Beratung/Counseling" der deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) entsprechen. Die DGSF ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) und beteiligt sich aktiv an einem gemeinsamen Projekt der DGfB-Mitgliedsverbände, in dem ein Qualifikationsrahmen Beratung auf Basis des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsteht.
In DGSF-anerkannten Präsenzweiterbildungen, die ab dem 1. Juli 2022 begonnen haben, dürfen max. 15 Prozent Onlinebestandteile integriert sein – bezogen auf Theorie und Methodik, Selbsterfahrung und Supervision. Intervision und systemische Praxis werden bei der 15-Prozent-Regelung nicht mitgerechnet und müssen überwiegend in Präsenz stattfinden. Der Beschluss soll bis zum September 2025 kritisch überprüft werden. Um die Vielzahl an Digitalisierungserfahrungen zu heben, zu reflektieren und an ihnen zu lernen, können Institute überdies an der 5-jährigen Erprobungsphase teilnehmen und bis zum 30. September 2025 Weiterbildungen im Blended-Learning-Format anbieten.
DAF-/ DFS-Weiterbildungsrichtlinien - Übergangsregelungen
Die DGSF entstand im Herbst 2000 aus dem Zusammenschluss von zwei Verbänden, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Familientherapie (DAF) und dem Dachverband für Familientherapie und systemisches Arbeiten (DFS). Beide Verbände hatten Richtlinien für Zertifizierungen von Weiterbildungen, die zunächst für eine Übergangsfrist gültig waren. [Link zu den DAF-/DFS-Richtlinien]