Für eine hochwertige Psychotherapieausbildung
Für eine hochwertige Psychotherapieausbildung: Stellungnahme der systemischen Fachverbände DGSF und SG zur Reform der Psychotherapieausbildung[1]
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Hinreichend „breiten Zugang“ unterschiedlicher akademischer Disziplinen zur Psychotherapieausbildung erhalten Bachelorstudiengänge unterschiedlicher fachlicher Hintergründe (zumindest aber Medizin, Psychologie, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik/Soziale Arbeit) sollen für einen Masterstudiengang Psychotherapie qualifizieren, - falls ein basaler, konsekutiver Studiengang „Psychotherapie“ geschaffen wird, müssen darin zumindest ausreichend (sozial-)pädagogische sowie sozialwissenschaftliche Inhalte verankert sein.
- Die für die Psychotherapieausbildung relevanten Bachelorstudienabschlüsse sollen sowohl an Hochschulen als auch an Universitäten erworben werden können.
- Das Abschlussniveau vor einer Psychotherapieweiterbildung muss "Master" oder "Staatsexamen" sein. Ein Bachelor-Abschluss reicht hier nicht aus.
- Es ist sicherzustellen, dass Quereinstiegsmöglichkeiten nicht ausgeschlossen sind (dies könnte beispielsweise durch Übergangsregelungen sichergestellt werden).
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„Webfehler“ des PsychThG beheben / Ermächtigung für Systemische Therapie in den Institutsambulanzen ermöglichen - Das derzeitige Finanzierungsmodell der Ausbildungstherapien ist innovationsfeindlich; es bremst neue Verfahren systematisch aus.
- Eine zukünftige Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung muss die Gleichstellung aller wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren gewährleisten, unabhängig von deren sozialrechtlicher Anerkennung. Andernfalls ist eine Weiterbildung in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren nur auf dem Papier möglich.
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Soziale Selektion bei den Aus-/WeiterbildungskandidatInnen verringern - Der neue Psychotherapiestudiengang darf für die Studierenden keine Extrakosten im Vergleich mit anderen Studienfächern verursachen.
- Gleiches muss für die Weiterbildung gelten: Alle Weiterbildungsabschnitte müssen dem Qualifikationsniveau der WeiterbildungsteilnehmerInnen entsprechend finanziert werden. Wer in psychotherapeutischer Vollzeitweiterbildung ist, muss diese und den eigenen Lebensunterhalt damit finanzieren können.
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Flexibilisierung der Versorgung fördern: ein breites Spektrum an praktischen Tätigkeitsfeldern in der Psychotherapieausbildung ermöglichen - Für die Versorgung von Menschen mit psychischen Krankheiten brauchen wir flexiblere, durchlässigere Versorgungsmodelle. Dafür sind PsychotherapeutInnen nötig, die in ihrer Qualifikationsphase Erfahrungen in der Psychiatrie, Psychosomatik, im ambulanten Gesundheitsversorgungsbereich, aber auch in der Jugendhilfe, Rehabilitation oder Prävention und weiteren Bereichen gesammelt haben. Damit kann besser als bisher sichergestellt werden, dass PsychotherapeutInnen die unterschiedlichen „Systemlogiken“ in diesen Arbeitsfeldern kennengelernt haben, „Schnittstellenmanagement“, das diesen Namen auch verdient, betreiben können, und gelingende Kooperationen mit anderen Berufsgruppen herstellen können.
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Strukturqualität der Hochschul-Grundausbildung künftiger PsychotherapeutInnen sicherstellen - Die Lehre der Systemischen Therapie im Rahmen eines Psychotherapiestudienganges muss regulär im Rahmen der professoralen Lehre erfolgen. Im Ausnahmefall kann die Lehre durch ausreichend verfahrensspezifisch qualifizierte wissenschaftliche MitarbeiterInnen in festem Anstellungsverhältnis durchgeführt werden. Eine Vermittlung der Inhalte lediglich durch LehrauftragsinhaberInnen ist nicht akzeptabel. Für die Lehre aller Psychotherapieverfahren müssen gleiche Rahmenbedingungen hinsichtlich Stellen, Ausstattung, Stundenumfang und Personen vorgehalten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Kontext der basalen Direktausbildung eine Weiterentwicklung Systemischer Psychotherapie in Lehre, Forschung und Praxis überhaupt stattfinden kann. Dies ermöglicht künftigen PsychotherapeutInnen, sich über alle wissenschaftlichen Psychotherapieverfahren gleichermaßen zu informieren, um dann das für sie am besten geeignete Vertiefungsverfahren auszuwählen.
- Wer im Rahmen des Psychotherapiestudiums Systemische Therapie lehrt, muss über folgende Qualifikationen verfügen: Hochschulstudium auf Masterniveau in einem für die aktuelle PT-Ausbildung zugangsberechtigten Studiengang; systemische Therapieweiterbildung DGSF/SG; Nachweis von Behandlungserfahrung im Umfang von 5 Jahren
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Behandlungskompetenz für verschiedene Altersgruppen lehren – Einbeziehung des Umfelds von PatientInnen vereinfachen - Das soziale Umfeld von Menschen mit psychischen Störungen ist hoch relevant für den nachhaltigen Behandlungserfolg einer Psychotherapie. Wir fordern daher, dass PsychotherapeutInnen bei Bedarf relevante Bezugspersonen einfacher hinzuziehen können: sowohl Familien und andere Bezugspersonen von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen, als auch Kinder psychisch kranker (Index-)PatientInnen. Eine strikte Trennung der Approbationen nach Altersgruppen ist daher aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Dies setzt aber voraus, dass im Rahmen der Gesamtqualifikation ausreichend spezifische Inhalte und Besonderheiten der unterschiedlichen Altersgruppen Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie alte Menschen vermittelt werden.
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Masterniveau als Übergangsregelung bis zu einer Reform - Bis eine Neuregelung der Psychotherapieausbildung erfolgt, fordern wir, nur Personen zur Psychotherapieausbildung zuzulassen, die über einen einschlägigen Masterabschluss verfügen. Ein Bachelorabschluss stellt keine ausreichende Qualifikation für eine Psychotherapieausbildung dar.
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Für die beiden Verbände DGSF und SG
Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG)
Dr. Björn Enno Hermans, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)
[1] Mit dem Begriff „Psychotherapieausbildung“ ist hier jeweils die Gesamtqualifikation bis zur Fachkunde gemeint; je nach Ausgestaltung dann in Form einer Aus- bzw. Weiterbildung.