Anerkennung systemischer Psychotherapie
Systemische Therapie ist seit dem 22. November 2019 Richtlinienverfahren; sie wird seit Juli 2020 als ambulante Leistung für Erwachsene von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Hier finden Sie nähere Informationen.
- Stand der Anerkennnung als Psychotherapieverfahren für Kinder und Jugendliche
- Psychotherapie-Richtlinie (nach Aufnahme der Systemischen Therapie)
- Psychotherapie-Vereinbarung (nach Einbezug der Systemischen Therapie)
Systemischer Verbund der Ausbildungsinstitute
Information von November 2019
Pressemitteilung des G-BA vom 22.11.2019 :
Auszug:
Berlin, 22. November 2019
– Für die psychotherapeutische Behandlung von Erwachsenen steht zukünftig auch die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag in Berlin die Einzelheiten für die Inanspruchnahme abschließend beraten und die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Der therapeutische Nutzen des Behandlungsverfahrens war vom G-BA zuvor geprüft und mit Beschluss vom 22. November 2018 positiv bewertet worden.
„In der ambulanten Psychotherapie können als sogenannte Richtlinienverfahren bereits psychoanalytisch begründete Verfahren und die Verhaltenstherapie eingesetzt werden. Zukünftig steht für Erwachsene auch die Systemische Therapie zur Verfügung, die Details des Leistungsangebots sind nun geregelt. Derzeit bereiten wir einen Antrag auf Nutzenbewertung für den Einsatz des Verfahrens bei Kindern und Jugendlichen vor“, sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Psychotherapie des G-BA.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung vom 22. November 2018 den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie für Erwachsene festgestellt. Diese Entscheidung bedeutet, dass künftig eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen für systemische Psychotherapie bei Erwachsenen möglich sein wird, zuvor muss allerdings noch die Psychotherapie-Richtlinie vom G-BA geändert werden (und das wird voraussichtlich noch einige Monate dauern).
Psychologische Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen mit der Approbation im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie und einer Kassenzulassung werden auf Krankenschein abrechnen können. (Informationen zu staatlich anerkannten systemischen Approbationsausbildungen. Ein Bewertungsverfahren für die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen muss noch erfolgen, bevor – im Erfolgsfall – auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten abrechnen können.)
Zu den Fragen rund um die Approbation und Anerkennung hat die DGSF schon vor der G-BA-Entscheidung verschiedene Informationen veröffentlicht, z. B.: Mehr Grenzen als Möglichkeiten.
Faktencheck für Systemische Therapeut*innen und Berater*innen ohne Approbation aus dem Feld der Jugendhilfe und Sozialen Arbeit (Birgit Averbeck, DGSF; Sebastian Baumann, SG; Kerstin Dittrich, DGSF; Franziska Schmidt, SG; aktualisierte Fassung: März 2019)
Mythen und Fakten rund um die „sozialrechtliche Anerkennung“ der systemischen Psychotherapie (DGSF-Fachreferentin Kerstin Dittrich, erstellt für die DGSF-Jahrestagung 2017)
Weitere Informationen zur G-BA-Entscheidung
Pressemitteilung des G-BA: www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/775/
Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer: www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/wirksamkeit-2.html
Presseinformation von DGSF und SG zur Entscheidung: www.dgsf.org/presse/pressemitteilungen/g-ba-legt-grundlage-fuer-kassenfinanzierte-systemische-psychotherapie
Praxisnachricht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): www.kbv.de/html/1150_38200.php
Nachricht im Ärzteblatt am 22. November 2018:
Gemeinsamer Bundesausschuss erkennt Nutzen der systemischen Therapie an
Gemeinsame Stellungnahme zu den Ergebnissen der Nutzenbewertung, DGSF und SG, September 2018 im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens des G-BA
Ausführliche Informationen auf der Website des G-BA:
- Beschlusstext (30,3 kB, PDF)
- Tragende Gründe zum Beschluss (131,3 kB, PDF)
- Zusammenfassende Dokumentation (4,5 MB, PDF)
- Zusammenfassenden Dokumentation Anlage (10,3 MB, PDF)
(In den Dokumentationen sind alle Verfahrensschritte aufgeführt, Beschlussvorschläge und Stellungnahmen von Einzelpersonen und Verbänden sind vollständig dokumentiert.)
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Bewertung Systemischer Therapie durch den G-BA
Sonstige Infos
BPtK Praxis-Info "Psychotherapie-Richtlinie" (pdf-Datei)
Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren (Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, IQWiG, Juli 2017, Gutachten im Auftrag des G-BA)
DGSF-SG-Stellungnahme zum IQWiG-Vorbericht Systemische Therapie (August 2016, pdf-Dokument, ca. 330 KB)
Einschätzung/Stellungnahme von DGSF und SG zur Bewertung der Systemischen Therapie als Psychotherapie-Verfahren bei Erwachsenen gemäß § 135 Abs. 1 SGB V anhand des Fragebogens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Februar 2014 (pdf-Dokument, ca. 240 KB)
Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Systemischen Therapie
(verabschiedet vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie im Dezember 2008)
Infos zu staatlich anerkannten Ausbildungen mit dem Vertiefungsgebiet Systemische Therapie