Gesundheit und Psychotherapie

Vielfalt im Gesundheitswesen

Systemische Berater*innen, Therapeut*innen und Supervisor*innen in unterschiedlichsten Grundberufen sind mit entsprechender systemischer Weiterbildung in vielfältigen Arbeitsfeldern des Gesundheits- und Sozialwesens innerhalb der Prävention, Gesundheitsförderung, Krankenversorgung sowie Rehabilitation tätig.

Mediziner*innen mit Approbation aller P-Fächer und mit Zusatzweiterbildung arbeiten in Kliniken, teil-stationären und ambulanten Settings. 

Systemische Psychotherapie im Verfahren ST kann in dem Gebiet der Kinder und Jugendlichen, als auch für die Erwachsenen absolviert werden. Angebote, welche über die Krankenkasse abgerechnet werden verbreiten sich Schritt für Schritt. 

Der Weg der wissenschaftlichen und sozialrechtlichen Anerkennung

Seit 2008 ist Systemische Therapie wissenschaftlich anerkannt. Seitdem gibt es die Möglichkeit der Approbationsausbildung Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Vertiefungsgebiet systemische Therapie 

Der zweite Schritt erfolgte 2018. Seither ist Systemische Therapie eine abrechenbare Kassenleistung für Erwachsene und somit sozialrechtlich anerkannt. Die Prüfung der Systemische Therapie für Kinder- und Jugendliche, findet aktuell statt.

Wichtige Links:

Mit der Krankenkasse können Psychotherapeut*innen oder Mediziner*innen mit einer Approbation, einer Abrechnungsgenehmigung Systemischer Therapie und mit einem Kassensitz oder im klinischen Setting abrechnen. 

Lesenswertes:

Systemische Medizin

Durch die sozialrechtliche Anerkennung ist es nun auch Mediziner*innen möglich, sich in dem Verfahren der Systemischen Therapie weiterzubilden. Diese Möglichkeiten gibt es innerhalb der Facharztweiterbildung für Ärztinnen und Ärzte aller sogenannter P-Fächer und Fachärzt*innen, die die Zusatzweiterbildung Psychotherapie im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie anstreben.

Neue Entwicklungen: Systemische Therapie ein dynamisches Feld 

Im Bereich der Suchttherapie können seit Kurzem auch Sozialarbeiter*innen ohne Approbation aber mit entsprechender Weiterqualifizierung zum/zur Suchttherapeut/in tätig werden. 

Lesenswertes: