Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut*in
Die Deutsche Rentenversicherung erkennt Systemische Therapie als Basis für Suchttherapie an!
Das ausführliche Infoblatt finden Sie hier zum Download.
- Eine Weiterbildung für Suchttherapeut*innen erfolgte in den letzten Jahren auf verhaltenstherapeutischer und psychoanalytischer Basis.
- Als Folge der sozialrechtliche Anerkennung Systemischer Therapie akzeptiert die Deutschen Rentenversicherung (DRV) seit kurzem auch das Verfahren der Systemische Therapie als Basis der Weiterbildung.
- Ebenfalls erkennt die DRV das Zertifikat "Systemische Therapie" als grundlegenden Baustein an. Dies bedeute eine Aufwertung für Systemische Therapeut*innen (DGSF).
- Ein relevantes Berufsfeld im psychosozialen und klinischen Bereich eröffnet sich.
Der Weg zum Suchttherapeuten/zur Suchttherapeutin
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erkennt das DGSF-Zertifikat „Systemische Therapie“ künftig grundsätzlich an.
Dies bedeutet, Systemiker*innen können bei entsprechender zusätzlicher praktischer Qualifikation eigenständig verantwortungsvolle, suchttherapeutische Tätigkeiten in unterschiedlichen Settings der Suchthilfe, insbesondere der medizinischen Rehabilitation, ausführen.
Neben dem DGSF-Zertifikat müssen Teilnehmer*innen sechs Monate als Co-Therapeut*innen in einer entsprechenden Einrichtung tätig sein.
Diese Tätigkeit als Co-Therapeut*in muss in einer von der Deutschen Rentenversicherung und/oder Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannten ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen erfolgen. Die jeweilige Praxisstelle wird individuell durch die DRV geprüft.
Zugangsvoraussetzung
- diplomierte Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen
- B.A. Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung
- Diplom-Psycholog*innen, M.Sc. Psycholog*innen mit Berechtigung zur Ausbildung zum/zur psychologischen Psychotherapeuten*in
- Approbierte Ärzt*innen